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Frank.Schramm@mykfzgutachter.de

Schadenkurzgutachten

  • Kurzgutachten im Haftpflichtfall
    Auch im Falle eines versicherungsrechtlichen Bagatell-Schadens (Schadenobergrenze ca. 800,- EUR) kann ich Ihnen helfen. In diesem Fall erstelle ich Ihnen ein Kurzgutachten in dem zur erfolgreichen Schadensabwicklung erforderlichen Umfang zu einem pauschalen Festpreis.
  • Ort der Besichtigung
    Bei der Erstellung eines Kurzgutachten ist das Fahrzeug in der Regel noch fahrbereit und daher erfolgt, nach kurzer Terminabsprache mit mir, die Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs wenn möglich, in einer der Kfz-Prüfstellen der KÜS-München.
  • Kosten
    Für eine Gutachtenerstellung als Kurzgutachten stelle ich Ihnen Kosten in Höhe von 249,- EUR in Rechnung, die nach der Erstellung des Gutachtens fällig sind. Falls Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, werden diese Honorarkosten von der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang erstattet.