Büro/Mobil (089) 62001331
Fax (089) 62001332
Frank.Schramm@mykfzgutachter.de

Kostenvoranschlag

  • Kostenvoranschlag zur Bemessung der voraussichtlichen Instandsetzungskosten
    Falls Sie wissen wollen, wie hoch die Instandsetzungskosten ihres verunfallten Fahrzeugs sein werden, die schuldrechtliche Situation aber ungewiss und absehbar ungeklärt ist, können Sie bei mir einen Kostenvoranschlag beauftragen. Dieser weist die voraussichtlichen Instandsetzungskosten aus und enthält bis zu 10 Fotos vom verunfallten Fahrzeug.
    Diese Art der Kostenkalkulation können Sie natürlich auch bei mir beauftragen, wenn die gegnerische Versicherung der Auffassung ist, daß ein Kostenvoranschlag zur Schadensregulierung in ihrem Falle ausreichend ist. Dieses ist in der Regel bei Schäden unter 800,- EUR wahrscheinlich.
    Ein Kostenvoranschlag kann aber auch von nöten sein, falls die Schuld- oder Hergangsfrage eines Unfalls noch nicht geklärt ist, man aber die Schadenshöhe feststellen möchte. In diesem speziellen Fall müssten sie als Auftraggeber vorab für die Kosten des Kostenvoranschlags aufkommen.
  • Ort der Besichtigung
    Bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags ist das Fahrzeug in der Regel noch fahrbereit und daher erfolgt, nach kurzer Terminabsprache mit mir, die Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs, wenn möglich, in einer der Kfz-Prüfstellen der KÜS-München.
  • Kosten
    Für einen Kostenvoranschlag bis zur einer Schadenshöhe von 3.000,- EUR stelle ich Ihnen Honorarkosten in Höhe von 249,- EUR in Rechnung. Kostenvoranschläge für größere Schadensumfänge sind nach besonderer Absprache möglich.